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Recht Aktuell — Was ist neu, was hat sich geändert

EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

Umsetzungsfrist am 12.12.2007 abgelaufen, neue Werbevorschriften auch von deutschen Gerichten zu beachten Die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken ist am 12.12.2007 abgelaufen, ohne dass in Deutschland eine solche Umsetzung bisher erfolgt ist. Die Richtlinie betrifft branchenübergreifend Vertriebs- und Werbemaßnahmen von Unternehmen gegenüber Verbrauchern. Durch die Richtlinie werden bestehende Bestimmungen zu irreführender Werbung erheblich verschärft und neue Regelungen gegen aggressive Geschäftspraktiken eingeführt. Da in Deutschland unlautere Geschäftspraktiken im dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt sind, stellt sich die Frage, wie sich das UWG und die Richtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist zueinander verhalten. Das UWG gilt zunächst unverändert weiter und ist von Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Werbung zu berücksichtigen. Vor Umsetzung in das jeweilige nationale Recht entfaltet die Richtlinie selbst zwar grundsätzlich keine unmittelbare Wirkung gegenüber den Unternehmen. Gleichwohl ist zu beachten, dass die deutschen Gerichte im Falle von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten bei der Anwendung des UWG in aktuellen Entscheidungen bereits seit Jahresbeginn eine richtlinienkonforme Auslegung – und damit letztlich jedenfalls eine indirekte Anwendung der Richtlinie – vornehmen.

 
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