Jüngst hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 12.05.2010 entschieden, dass dem Internetinhaber die Pflicht obliegt, angemessene Sicherungsmaßnahmen für sein W-LAN vorzunehmen, um vor unberechtigten Zugriffen Dritter auf den Internetanschluss zu schützen. Gleichzeitig kommt nach der Ansicht des BGH der beklagte Internetinhaber eines ungeschützten W-LANs aber nicht als Teilnehmer oder Täter in Betracht. Dies hat zur Folge, dass von dem Abgemahnten kein Schadensersatz verlangt werden kann.
Zudem stellt der BGH in seinen Urteilsgründen dar, dass die Anwaltskosten in solchen Abmahnfällen nach dem geltenden Recht maximal 100,00 € betragen. Dieses Urteil des BGH dürfte aber nicht dazu führen, dass nunmehr keine Abmahnungen mehr ausgesprochen werden.
Zwar gibt das Urteil einige Argumente in Bezug auf die oft sehr hohen Forderungen der Abmahnenden. Jedoch insbesondere auf diejenigen Internethaber, welche die Urheberrechtsverletzung tatsächlich selber vorgenommen haben oder durch Familienmitglieder vorgenommen wurde, dürfte das Urteil des BGH nicht anwendbar sein.
Es drohen daher auch künftig weitere Abmahnungen. Sollten Sie jemals mit solch einer Abmahnung in Kontakt kommen, so können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzten. Wir empfeheln Ihnen den passenden Spezialisten, der Sie effektiv gegen die Abmahnung verteidigt. Auch für weitere Fragen rund um das Thema Abmahnungen stehen wir Ihnen gerne und zu jeder Zeit zur Verfügung