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Recht Aktuell — Was ist neu, was hat sich geändert

Abmahnung für Musik und Film Downloads

Seit einigen Jahren wird auch der Kauf bzw. Verkauf von Musik und Film zunehmend vom Internetbeherrscht. Doch versuchen auch viele Internetnutzer sich die Kosten für einen solchen Downloadzu sparen und laden die gewünschten Film- oder Musiktitel in einer sogenannten „Internettauschbörse“herunter oder bieten solche Film- und Musikwerke selbst in einer solchen Tauschbörse an.Dieses Verhalten kann negative Auswirkungen für Internetnutzer haben, die eine Internettauschbörseselber überhaupt nicht nutzen. Eine mögliche Folge sind Abmahnungen.

Das Anbieten von nach dem Urhebergesetz (UrhG) geschützten Musik- oder Filmwerken für anderezum Download im Internet (sog. Upload) ist eine öffentliche Zugänglichmachung und steht nach§ 19 a UrhG ausschließlich den Inhabern der jeweiligen Rechte zu. Dies betrifft auch ursprünglichlegal zum privaten Gebrauch hergestellte Kopien solcher Musikwerke. Auch diese dürfen nach § 53Absatz 6 Satz 1 UrhG ohne die Einwilligung der Rechteinhaber weder verbreitet noch öffentlich zugänglichgemacht werden.

 

In ihren Abmahnungen verlangen die Abmahnkanzleien die Abgabe einer Unterlassungserklärung,Schadensersatz und die Begleichung von Rechtsfolgekosten. Die Kanzleien bieten Abgemahntenjedoch meist ein Vergleichsangebot an, welches sich zwischen 350,00 € und ca. 4.600,00 € bewegtund oft weit über dem liegt, was üblich ist.

Die finanziellen Folgen für die Abgemahnten sind dementsprechendhoch. Hinzu kommt, dass eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine 30 jährigeWirksamkeit entfaltet. Auch werden durch eine solche vorgefertigte Unterlassungserklärung oftmalsvon den Abgemahnten Verpflichtungen abverlangt, die eigentlich nicht notwendig wären. Durchdiese erheblichen Folgen, die für Geschädigte entstehen können, raten wir, in solchen Fällen dringendeine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.Auch durch die aktuelle Berichterstattung wurde gerade in den letzten Monaten immer häufigerdarüber aufgeklärt, dass über diese „Tauschbörsen“ im Internet ohne Zustimung der RechteinhaberMusikwerke zum Download angeboten und damit Urheberrechte verletzt werden. Ein gängigesBeispiel sind aktuelle Kinofilme bzw. Musikwerke, die im Internet kostenfrei für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern weltweit im Internet zum Download angeboten werden.

 

Haben Sie auch eine Abmahnung bekommen

und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Rufen Sie uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800-78 23 784 an. Wir werden Ihnen schnellst möglich einen Fachanwalt für die Abmahnung für Musik- und Film-Downloads vermitteln.

 
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