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Recht Aktuell — Was ist neu, was hat sich geändert

Achtung: Änderungen zur Widerrufsbelehrung

I. Ab dem 11. Juni 2010 tritt das neue Widerrufsrecht in Kraft und hat insbesondere Auswirkungen auf Onlineshopbetreiber und ebay-Händler.

1. Das neue Widerrufsrecht gibt künftig auch ebay-Händlern die Möglichkeit, den Verbrauchern für den Widerruf eine Frist von 14 Tagen (anstatt 1 Monats) einzuräumen. Auch können ebay-Händler künftig theoretisch gegenüber dem Verbraucher Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme geltend machen.

2. Im Zusammenhang mit dem neuen Widerrufsrecht wurde ebenfalls eine neue Muster-Widerrufsbelehrung veröffentlicht. Diese Muster-Widerrufsbelehrung wurde nunmehr durch die Einführung in Art. 246, § 2 Abs. 3 S. 1 Anlage 1 EGBGB zum Gesetz. Dies hat zur Folge, dass Widerrufsbelehrungen, die sich an das vorgegebene Muster halten, durch die Rechtsprechung grundsätzlich nicht mehr angreifbar sind. Dies gilt jedoch nur, sofern die Anmerkungen und Gestaltungshinweise des Musters richtig umgesetzt werden. Denn die amtliche Muster-Widerrufserklärung kann keinesfalls ohne Änderungen und Ergänzungen übernommen werden. Bei falscher Umsetzung droht eine Abmahnung.

3. Das neue Widerrufsrecht bringt nicht nur Verbesserungen mit sich. Da es für das neue Recht keine Übergangsregelungen gibt, müssen sämtliche Widerrufs- und Rückgabebelehrungen exakt am 11. Juni 2010 überarbeitet und angepasst werden. Sollten Sie in der Vergangenheit bereits eine Unterlassungserklärung aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgegeben haben, ist zu überprüfen, inwiefern das neue Widerrufsrecht umgesetzt werden kann oder die Unterlassungserklärung zu kündigen ist. Keinesfalls sollte das neue Muster ohne weitere Prüfung verwendet werden.

II. Bitte beachten Sie, dass diese Änderungen auch Konsequenzen für Ihr Unternehmen haben könnten. Sollten Sie Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung nicht rechtzeitig zum 11. Juni 2010 anpassen, könnten als Folge Abmahnungen drohen. Gerne empfehlen wir Ihnen den für Sie passenden Berater der Sie im Einzelnen über die neuen Vorgaben zur Widerrufsbelehrung berät und Ihre Regelungen den aktuellen Gesetzesvorgaben anpasst.

 
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