A. Änderungen durch die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
I. Am 17. Mai 2010 ist die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Diese Verordnung verpflichtet Dienstleister dazu, viele zusätzliche Informationen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Damit werden die Anforderungen aus dem Telemediengesetz, dem BGB, der BGB-InfoVerordnung sowie der Preisangaben-Verordnung ergänzt. Da die DL-InfoV jedoch neben den bereits bestehenden Gesetzen Anwendung findet, kommt es zu Überschneidungen der Rechtsvorschriften.
Die Nicht- oder nicht ordnungsgemäße Zurverfügungstellung von Informationen stellt gem. § 6 DL-InfoV eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstößen drohen daher Bußgelder.
II. Um Rechtsunsicherheiten und folgende Abmahnungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich bezüglich der für Sie einschlägigen Änderungen rechtlich beraten und Ihren Internetauftritt überprüfen zu lassen. Gerne empfehlen wir Ihnen den für Sie passenden Berater der Sie im Einzelnen über die neuen Vorgaben und die speziellen Folgen, welche sich für Sie ergeben berät.